Gesuch an den Regierungsrat vom 19.04.1842 Obwohl das Baugesuch ja erst vom Gemeinderat abgelehnt worden war, muss jetzt bereits der Regierungsrat darüber entscheiden. In dem Gesuch findet sich die Begründung durch Baumann, warum er den Entscheid des Gemeinderates nicht akzeptieren will. Besonders diese Punkte wollen wir uns ansehen. Das Gesuch wurde vermutlich von einem Notar verfasst. 1. Der fragliche Bauplatz, welcher Eigenthum des Gesuchstellers ist, liegt in angemeßener Entfernung von uns zwischen den beiden Strohhäusern des Samuel Baumann Vater und Joh. Wiedmer, es ist deshalb umso weniger eine Feuersgefahr zu befürchten, als das aus dem Kamin steigende Schmiedefeuer, bekanntlich keine entzündende Kraft hat, am wenigsten aber auf diese Entfernung wirken kann. So besitzt der Vater des ehrerbietigen Gesuchstellers ausserhalb Oberentfelden bereits seit 24 Jahren eine Schmiede, bei welcher ein mit Stroh bedektes Haus in gleicher Entfernung steht, ohne daß bis jetzt sich die mindeste Feuergefahr gezeigt hätte, oder nur zu besorgen gewesen wäre. Auch wurde in Gränichen erst noch vor zwey Jahren die Bewilligung ertheilt, eine Schmiede an eine Strohscheune anzubauen. 2. Der Bau dieser Schmiede an der großen Straße ist für die Ortschaft OEntfelden um so wünschens werther, als sich in dieser Ortschaft noch keine Schmiede befindet, da diejenige des Vaters außerhalb der Ortschaft und entfernt liegt. 3. der ehrerbietige Gesuchsteller beabsichtiget und verpflichtet sich, (seine) Schmiede feuerfest mit Mauerwerk mit einer Etage über der Schmiedewerkstätte und einem gehörigen Kamin zu erbauen, so daß auch durch die feste solide Bauart jede Feuersgefahr vollkommen beseitigt wird. 4. Der Ehde Gemeinderath wollte dem ehrerbietigen Gesuchsteller einen andern Bauplatz abweisen, der aber bei weitem nicht so günstig an einer anderen Straße gelegen ist, und nicht sein, sondern seines Vaters Eigenthum ist, wo durch also Gesuchsteller in bedeutende Verlegenheit und großen Nachtheil versetzt würde. Zum Beweise seiner Angaben und der gäntzlichen Ungefährlichkeit des Bauplanes an der ausgestekten Baustelle beruft sich der ehrerbietige Gesuchsteller auf einen Augenschein von Mitgliedern Ihrer hohen Behörde oder von Kunstverständigen, um (...) deßen Einnahme Gesuchsteller Hochdieselben gutfindenden falls ehrerbietigst ersucht, damit Hochdieselben in den Stand gesetzt seien, sich von der Begründtheit seines Gesuches vollkommen zu überzeugen. Gestützt auf die angeführten Gründe und Thatsachen stellt daher der Unterzeichnete an Hochdieselben die ehrerbietige Bitte ihm den beabsichtigten Bau einer Schmiede auf dem fraglichen ausgestekten Bauplatze gütigst bewilligen zu wollen. In der Zuversichtlichen Hoffnung, der gütigen Entsprechung seines ehrerbietigen Gesuches theilhaftig zu werden, hat der Unterzeichnete Gesuchsteller die Ehre, Sie Hochgeachtete Herren, seiner vollkommensten Hochachtung zu versichern. OberEntfelden den 19ten April 1842 der ehrerbietige Bittsteller Heinrich Baumann Schmied (Vermutlich Originalunterschrift) |
© GCA Christian Heilmann Kontakt: Heilmann AT GCA.CH / Letzte Änderung: 07.01.2008 |