Der Bierkrieg zu Meekow 

zurück

Aus: Ost-Sternberger Heimat-Kalender 1938

Das Quart ½ Pfennig zu teuer – Sorgen eines Erbkrugbesitzers Von Justizinspektor Hoffmann 83 – 84

darin: Im Dorfkruge zu Meseritz ging es zu Ende des Jahre 1748 lustig her. (..) Der Gemeindevorsteher und die Gerichtsmänner von Meekow erhoben im Namen der Einwohner gegen den Krugbesitzer Friedrich Behrendt Klage, dass er von ihnen für das Quart Bier (= 1,145 Liter) ½ Pfennig mehr bezahlt verlange, als es die Landtaxe zulasse. Behrendt berief sich auf seinen Hauskaufbrief, nach dem er und seine Vorbesitzer seit dem Jahre 1665 besonders privilegiert worden wären, ..(...)

Während er früher das Bier allemal nur bei einem Brauer in Zielenzig nehmen durfte und gezwungen war, diesem sein Getreide zu verkaufen, könner er jetzt das Bier holen, wo er wolle (...)

Früher habe der Brauer von Zielenzig der Gemeinde jährlich zwei Tonnen Bier unentgeltich gegeben und eine freie Mahlzeit Essen ausrichten müssen. (...)

, da er (Behrendt) schon 50 Jahre Besitzer des Gasthauses sei. Sein Erbkrug hätte für je zwei Tonnen Bier eine bestimmte Steuer an das Amt zu leisten. Desgleiche erhielte der Schulze 20 Groschen jährlich, dem Gericht wären 6 Quart Bier unentgeltlich zu geben, so oft es zusammenkäme. (...)

 

© GCA Christian Heilmann     Kontakt:  Heilmann  AT GCA.CH  / Letzte Änderung: 07.01.2008