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Kaufvertrag um Fr. 17760 (1881_1883) Verkäufer: Heinrich Baumann, Armenpfleger von und zu Oberentfelden Käufer:
Kaufsobjekte Das im Kataster der Gemeinde Oberentfelden unter Nr. 140 b [Aarauerstrasse 2] beschriebene Wohnhaus mit 2 Wohnungen (...) Kaufladen, 2 Tremkellern, Hälfte Scheune, Stall und Futtertenn. geschätzt und brandversichert für Fr. 6500 In Betreff der Dachung gehört zu dem hierseitigen Eigentum der gegen Süden und Westen liegende Theil bis auf die First zu decken. Der betreffende Antheil (...) sodann, welcher sich ob dem hier beschriebenen Haus befindet, ist mit dem anderen Hauseigentümer Samuel Gautschi in gemeinsamen Kosten zu unterhalten. In dem zwischen Rudolf Müller, Pfister, sel. und Heinrich Baumann, Schmied, beide von Oberentfelden, Vergleich ist Folgendes enthalten.
1) Rudolf Müller verzichtet auf das Aus- und Einfahren in die Bescheuerung oder das Tenn durch den Einfass (?) von der Aarauerstrasse her, mit Ausnahme was Heu, Garben, Emd und Stroh anbelangt, wird das Recht vorbehalten. a. Gibt Müller von seiner Bestallung und Futtertenn Baumann an die seinige 3 Schuh Länge und die Höhe nach Müllers Bescheuerung. b. ist Baumann gestattet, die Gartenstöss wieder auf die Marchlinie zu setzen. c. Gegen die Verzichtleistung und Gestattung hat Baumann an Müller Fr. 40 zu bezahlen. d. Der Bühnenraum oberhalb der durch Art. 2 abgetretenen Stallung bleibt Eigenthum des Müller.
e.
Die zu versetzende eine Wand welche die Stallung und
Futtertenn unterteilt, haben Baumann und Müller in gemeinschaftlichen Kosten zu
erstellen. 2) 6.28 Aaren 6979 QF . dabeiliegend das Kraut- und Baumgartenland. Grenzt gegen Morgen an die Zürichlandstrasse, gegen Mittag an Jakob Haberstich, Schuster, gegen Abend an Heinrich Baumann, Sohn, Schmied, gegen Abend an Robert Kyburtz, Dochtenfabrikant 3) 1.1 Aaren 1241 qF Garten auf der südlichen Seite des Wohnhauses liegend, worauf sich ein Sodbrunnen befindet, grenzt gegen Morgen an Samuel Gautschi, Bäcker, gegen Mittag an die Gemeindestrasse, gegen Abend an die Aarauer Landstrasse und gegen Mitternacht an den Käufer. 4) 37.74 Aaren 1 Jucharte 1944 qm Mattland oben am Dorf. Der Kühenacker genannt. Grenzt gegen Morgen an den Wässergraben, gegen Mittag an Jakob Haberstich, Daniels, Gürtler. gegen Abend an Samuel Haberstich, Schuster und gegen Abend an Jakob Kyburz, Mechnaniker, und an den Wässergraben. Das Verkaufte habe das Wässerungs-Recht vom Ankenmattwuhr und das Wegrecht vom Auszugsgraben nach unten hindurch über die Eigenthümer der anderen von dem Suhracker, als Jakob Haberstich, Gürtler, Daniel Haberstich, Gürtler, Arnold Kyburz, Posthalter, und Jakob Kyburz, Mechaniker, gebe dagegen dem Jakob und Daniel Haberstich, Gürtler, sowie Arnold Kyburz, Posthalter den benöthigten Wässergraben oben hindurch auch lastet auf demselben untenhindurch ein Abzugsgraben. 5) 53.22 Aaren /1 Jucharte 19,143 qFuss Mattland in den Scheuermatten grenzt gegen Morgen an den Scheuergraben, gegen Mittag an Samuel Matter (...) in Kölliken, gegen Abend an den Käufer und gegen Mitternacht an den Karrweg in die Scheuermatt. Dem Käufer wird das ungehinderte Wegrecht in obiges Mattland vom Verkäufer eingeräumt 6) 36.22 Aaren / 1 Jucharte 250 qF /Mattland in der sogenannten Scheuermatte, grenzt gegen Morgen an Häny, Uhrenmacher in Kölliken., resp. dessen Erben, gegen Mittag an den Weg, gegen Abend an Samuel Müller im Dägelmoos, gegen Mitternacht an Johann Suter, Bünzlis in Kölliken, ‚Habe ein unbedingtes Wegrecht in Zu und Vonfahrt’ 7) 27,28 Aaren / 30,316 QF / Ackerland im Ausserfelde, grenzt gegen Morgen an Johannes Haberstich, alt Kirchmeiers, gegen Mittag an David Schweizer im Holz, gegen Abend an Bernhard Haberstich, alt Gemeinderat, und Samuel Holliger, Zuchtstierhalter, und gegen Mitternacht an Rudolf Matter, Küfer,
Im Erwerbakt heisst es
Erwerbung
Der Verkäufer erwarb die vorbeschriebenen Liegenschaften folgendermassen 1) Den hinteren Theil vom Wohnhaus Nr. 1 und das Nr. 2 infolge Kaufvertrag vom 1. Mai 1849 mit Fertigung vom 4. März 1850 von der Wittwe des sel. verstorbenen Samuel Baumann, Schmied von Oberentfelden
Fert. Prot. Nr. 13 Seite 1 2) die unter Nr. 1 beschriebene Hälfte Scheune laut Kaufvertrag vom 18. März mit gerichtlicher Fertigung vom 20. Mai 1851 von Jakob Graf, Schneider von Oberentfelden.
Fert. Prot. Nr. 13 S. 176
Im Erwerbsakt heisst es: ‚Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Hochstädten nach über die Feuerdiele des Käufers auf die seinige zu gehen und zwar durch das Tenn.’
3. Der vordere Theil vom Wohnhaus Art. 1 sowie das Nr. 3 infolge Pfandsteierungskauf vom 7. Jenner 1870 von der Pfandbehörde der Gemeinde Ober-Entfelden infolge Pfandbetreibung gegen Samuel Haberstich, Lehrer, von daselbst
Fert. Prot. Nr. 18 S. 238 4. Das Nr. 4 laut Kaufvertrag vom 18. Februar mit gerichtlicher Fertigung vom 11. Merz 1846 von Herrn Johannes Kyburz, Speisewirt, Namens und als Vormund des Johann Rudolf Matter, Jakobs sel. von Oberentfelden
Fert. Prot. Nr. 11 Seite 262 5) Das Nr. 5 infolge Kaufvertrag vom 2. Jenner mit gerichtlicher Fertigung vom 13. Februar 1844 von den Gebrüdern Rudolf und Jakob Walther, Müller von Oberentfelden. Fert. Prot. Nr. 10 Seite 345 6) Das Nr. 6 infolge Kaufvertrag vom 27. März mit gerichtlichter Fertigung vom 16. Juli 1845 von Herrn Samuel Häfliger, Alt Ammann als Vormund des Rudolf Walther, Müller von Oberentfelden. Fert. Prot. Nr. 11 Seite 60 7) Das Nr. 7 infolge Kaufvertrag vom 23. Hornung mit gerichtlichter Fertigung vom 16. Mai 1859 von Jakob Suter, alt Bannwart von Ober-Entfelden Fert. Prot. Nr. 15 Seite 417
Die Kaufgegenstände werden übergeben mit den gleichen Rechten und Beschwerden, wie dieselben bisher besessen und genutzet worden sind, unter Versprechung gesetzlicher Währschaft.
Kaufsumme Fr. 17760 schreibe: Auf Rechnung dieser Kaufsumme wurden dem Käufer nach Titelrechten zu verzinsen und zu bezahlen
Ueberbunden
(...)
Die Kaufrestanz von Fr. 16185 ausmachend die Kaufsumme der Fr. 17760 ist vom 1. Juni 1881 an à 4 ½ innert Monatsfrist nachher à 5 % zu verzinsen und nach einer zwölfmonatlichen Aufkündigung hin abzubezahlen.
(Wurde gemäss S. 317 gelöscht, da die Erbteilung erfolgt.
(...) Besondere Vertragsbestimmungen Der Verkäufer behält sich für sich und seine Ehefrau gegen eine jährliche Entschädigung von Fr. 100 zu lebenslänglichen ungeschmälerte (?) Benutzung vor: Die obere Wohnung im 2. Stock von Stube, Nebenstube und Küche, der hierseitige Keller im Eigenthum, im 3 ten Stock die Schlaf- und Kinderkammer sowie den Estrich ob diesen Wohnungen, Der (...) in welchem sich der Sodbrunnen befindet, auch das Recht beim Sodbrunnen das Wasser zu holen.
Bürgen: Heinrich Baumann, Armenpfleger in OE und Samuel Zahn, alt Ammann von OE in Reinach. Datum (..) 1. Juni 1881 Eintrag vom 30.04.1883 S. 163-167 Samuel Zahn ist der Schwiegervater von Gottlieb Baumann. |
© GCA Christian Heilmann Kontakt: Heilmann AT GCA.CH / Letzte Änderung: 07.01.2008 |