Bewilligung des Kleinen Rates

 

Wir Landammann und Kleiner Rath
des Kantons Aargau thun kund hiermit:

Nachdem Heinrich Baumann, Schmid, von Ob. Entfelden bei uns mit der geziemenden Bitte eingelangt, daß Wir belieben möchten, ihn zu Betreibung seines Handwerks die Errichtung einer Feueresse in Ob. Entfelden zu bewilligen, so haben Wir dem Bittsteller in seinem Ansuchen entsprochen und verordnet:

1. Es ist dem Heinrich Baumann, Schmid, bewilligt, zu Betreibung seines Handwerks eine Feueresse im Dorfe Ob. Entfelden zu errichten.

2. der Gemeinderath wird hiebei als Polizeibehörde des Orts die Vorschriften der Feuerordnung genau erfüllen, mithin darauf wachen, daß in Rücksicht der Einrichtung dieser Feuerstätte jede Feuersgefahr vorgebogen werde.

3. Soll der Heinrich Baumann zu keinen Zeiten berechtigt sein, in Folge der gegenwärtigen, ihm von Uns verliehenen Conzession einige Einwendungen gegen ähnliche Begehren zu machen.

Gegeben, Aarau den 6ten. Juni 1842

Der Landammann Präsident des Kleinen Rates

Frey-Herose

Namens des Kleinen Rathes, der Stadtschreiber

(...)

© GCA Christian Heilmann     Kontakt:  Heilmann  AT GCA.CH  / Letzte Änderung: 07.01.2008