Zwischen Thut und Walther

 

Bereits am Ende des 1. Quartals 1866 werden Rudolf Thut und Gottlieb Thut, Sohn als Teilhaber je Fr. 300 bar ausbezahlt.

Diese Zahlung erfolgt hier zum ersten Mal. 1865 wurden noch keine Namen genannt. Rudolf Thut erhält dann im September 1866 Zins für sein Kapital Fr. 923.15 und Jahreszins für das Haus Nr. 56.  Fr. 577.00 (alter Engel).

Im September 1866 wird Johann Walter das erste Mal erwähnt. Die Firma zahlt ihm Reisespesen. Mit der Quartalsauszahlung vom 31.12.1866 ist Johann Walther dann Teilhaber. Dort werden an Rudolf Thut, Johann Walther und Gottlieb Thut je 190 Fr. ausbezahlt. Allerdings bleiben es nur wenige Jahre drei Teilhaber.

Bereits am 06.07.1869 geht das Quartalsgeld nur noch an Gottlieb Thut und J. Walther, je 150 Fr.

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© GCA Christian Heilmann     Kontakt:  Heilmann  AT GCA.CH  / Letzte Änderung: 13.03.2010