Döbbernitz Kreis
Sternberg
Bekanntmachung
Die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse resp.
Dienstablösung und Separation zu D. wird vermöge Auftrags der Königl.
General-Kommission zu Soldin durch den Unterzeichneten bearbeitet. Wenn sich nun
bei den diesseitigen Verhandlungen ergeben, dass das Gut D. Mannlehn und der
Besitzer mit keiner lehnsfähigen Descendenz versehen ist, wo wird nach
Vorschrift des § 11 des Ausführungsgesetztes vom 7ten Juni 1821, die obige
Auseinandersetzung hiermit zur öffentlichen Kenntniss gebracht und alle
diejenigen, welche dabei ein Interesse zu haben vermeinen, aufgefordert, sich in
dem, auf den 15ten November Vormittags um 10 Uhr in dem Kommissionszimmer des
Untschriebenen hieselbst anberaumten Termin einzufinden (...)
Reppen, den 16ten August 1832
Der Spezial-Kommissarius Rönneberg / AZ 222
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