Die Besitzverhältnisse der Brieser Bauernhöfe        

Verträge sind hier publiziert für die folgenden Stellen:
Nr. 2  Der Kretscham von 1746
Nr. 7  Ein Gesuch von 1730
Nr. 7 b Kaufvertag Freistelle 1766
Nr.  30  Kaufvertrag Groscherstelle 1753
Nr. 35 a Kaufvertrag Drescherstelle 1747, wird zur Freistelle
Nr. 35 b Kaufvertrag Freistelle 1768
Nr. 42 Kaufvertrag, Schmiede 1755
Nr. 45  Kaufvertrag, Freistelle an einen Schneider,  1758
Unter der Dreiradenmühle, dem Hammer-Kretscham, der Vierradenmühle und unter Hammerhäuser findet man weitere Verträge

Urbarium von 1787: Kapital 2 (SH 149 - )

Von den Diensten der Dreschgärtner Nr. 3, 4, 6, 8, 9, 13 - 15, 18 - 20, 33, 34, 36, 38 - 40, 43, 44, 46
Sämtliche hier befindlichen Dreschgärtner sein alle Dienste, so die Herrschaft nötig hat, ungemessen zu verrichten schuldig. 
In der Ernte, wenn nicht gebunden wird, gehen sie selbdritte, das ist Mann, Magd und Weib, letztere aber nur durch zwei Gespann; wird aber gebunden, gehen die Weiber durch drei Gespanne, der Mann und die Magd aber den ganzen Tag zu Hofe.
Sie erhalten in der Winterung die zehnte, in der Sommerung aber die elfte Mandel, den Flachs ausgenommen. Für die Mandel verrichten sie die ganze Arbeit in der Ernte, ausserdem aber müssen sie dafür noch Dünger, Schlamm und Mergel breiten, auch Gips und Kalk für Düngung,  und Seilemachen, alles ohne Entgeld.
Fürs Säen, sowohl für Winter- als Sommersaat erhalten sie jeder ein Oelser Viertel Korn oder ein Viertel und eindrittel Metze Breslauer Mass, den Lein aber ausgenommen.
Fürs Dreschen erhalten sie in allen Getreidesorten den siebzehnten Scheffel, den Lein ausgenommen, so wie es auf dem herrschaftl. Boden gemessen wird.

 

Nr. 1 Eine Domestikenstelle

a) Der Name George Preuss kommt bereits in der Aufstellung auf Seite 65 unter der Nummer 25 vor, ist also wahrscheinlich 1743 bereits Inhaber der Stelle gewesen.
b) Urbarium von 1787: Heinrich Dickert, Freigärtner
c) Gottlieb Decke hat diese Nahrung besage Kaufkontraktes, confirmiert den 19.11.1793 von dem Dominio erkauft um 30 Rthlr. Das zu dieser Stelle gehörige, unterm Brutke-Teich gelegene Ackerstück hat der Besitzer am 6. April 1812 an das Dominium abgetreten und dagegen 2 am Triebe gelegen Ackerfleckchen erhalten.
c) Johann Decke hat diese Nahrung besage Kaufkontraktes, confirmiert den 30. Juli 1818 von seinen Miterben erkauft um 70 Thlr.

 Nr. 2  Der Kretscham

a) Am 30. 6.1746 verkauft die Gutsherrschaft den Kretscham an Christof Decke.

Kaufvertrag

Im Namen der Heyligen Dreyeinigkeit ist heute nach gesetztem Verkauf und Kauf wohlbedächtig und zu steter Erhaltung abgeredet und beschlossen worden, nämlich:

Es verkaufen Ihro Exzellenz die Hochgeborene Gräfin und Frau, Frau Anna Sophia Christina, verw. Gräfin v. Promnitz, geborene Gräfin zu Erbach als Erbherrschaft dieser Güter dero in Ober- Briese befindlichen Kretscham mit allen dabei befindlichen ganz neu erbauten Gebäuden, Garten, Acker, Wiesen, dem Recht, Semmel und Brot zum Verkauf zu backen und allen Gerschtigkeiten, Nutzungen und Beschwerden, wie solchen der letzte Miet- Kretschmer bis Georgi dieses 1746. Jahres zu nutzen und zu gebrauchen auch abzugeben gehabt, nebst 34 Beete breit und so lang, der schon zum Kretscham gehörte Acker an dem Laufauswege ( ...) an daro Erbuntertanen von Kritschen, den Christof D e c k e, vor und um einhundertfünfzig Floren,- jeden à 20 Sgr. gerechnet. Käufer verspricht und soll schuldig sein, die Hälfte davon mit 75 Floren sogleich an die hiesige Herrschaft gegen Quittung zu bezahlen, den Rest aber jährlich mit acht Floren zum Termin Georgi bis zur völligen Bezahlung abzuführen.

Dagegen wird ihm solcher Kretscham und Zugehör, wie es voriger Miet-Kretschmer gehabt, genutzt und geniessen können, zu einem wahren Erb- und Eigentum untergeben und hingelassen, solchen nach seinem besten Wissen und Befinden zu nutzen und zu gebrauchen, solchen - jedoch mit herrschaftl. Genehmigung - zu ver- kaufen, vertauschen und verpfänden und also mit seinem Erbeigentum zu halten und walten zu können vor jedermänniglich ganz ungehindert. Käufer und künftige Besitzer sind berechtigt, zwei Stück Zugvieh -Ochsen oder Pferde - unter dem herrschaftlichen Zugvieh zu hüten, muss aber dieserhalb jährlich ein Fass Fische umsonst nach Breslau fuhren. Er bekommt auch jährlich auf dem herrschaftl. Felde zwei Beete Acker zu Leinsamen und ein Beet zu Rüben, dazu er aber den Samen geben muss. hingegen ist solcher schuldig, der gnädigsten Erbherrschaft Bier und Branntwein zu schenken nach dem (...) Preis, und solches dero Gräfin unverfälscht in richtigem Mass zu reichen, auch vor dero sorgfältigen Verpflegung, sowohl der Einheimischen als auch Fremden, treulich bemüht zu sein.  Es bekommt solcher aber auch, sowohl vom Bier als vom Branntwein, so er ausschenket, das 20. Quart oder Teil als "Schwentiano ohne Entgeld, solches desto emsiger zu warten. Käufer und künftige Besitzer sind auch schuldig jährlich der Gnädigsten Erbherrschaft als einen beständigen Erbzins 16 Rtlr. in einvierteljährigen oder halbjährigen Raten in dero Kontor abzuführen und richtig zu bezahlen. Desgleichen bei jedesmaligem fernerweitigen Verkauf dieser Nahrung das Zehntel von dem dafür erhaltenen Kaufgelde als Laudemium abzugelten und zu entrichten. Ferner die auf dieser Stelle und Nahrung (   ... ) richtig abzugeben, auch bei der Gemeinde zu haben und zu legen, gleichwie dies der bisherige Miet-Kretschmer getan und zu tun schuldig gewesen. Auch auf Feuer und Licht gut Obsicht zu haben, keine verdächtigen Leu- te zu beherbrigen und aufzubehalten, wie solches ohnehin die Königl. Verordnung erfordert und sich sonst gleich einem treuen Untertanen christlich treu und gehorsam samt denen Seinigen zu bezeigen und zu verhalten. Ausser diesem aber soll ihm und auf diese Nahrung keine neuen zuvor nicht gewesenen Beschwerden aufgelegt werden können noch mögen. Dieser Kauf nun ist nach seinem Inhalt treulich zu halten versprochen worden und zu mehrerer Gewissheit und einer zu Recht beständigen Urkunde haben Ihro Exzellenz solchen durch dero Unterschrift und beigedrucktem Ambtssiegel confirmiert und bestätigt, alles gar treulich geschehen
Briesa, den 30. Juni 1746
  1. Der Kretscham von Friedrich Decke durch Kauf von seinem Bruder Christof Decke laut Kaufbrief um 300 Rthlr. erkauft.
    Briese, den 24. November 1750  (Abschrift des Kaufbriefs im Buch)
  2.  1.3.1787 Friedrich Decke Besitzer des Kretscham (Urbarium). Der gleiche Besitzer wie b?)
    Auf der Stelle Nr. 2 haftet die Befugnis, Semmeln und Brot zum Verkauf zu backen und ihr Besitzer erhält für den Scholzendienst ein Stück Acker von ungefähr 2 Scheffel Aussaat Bresl. Mass angewiesen.  (SH 164)
  3.  Johann Decke den 22. Dezember 1787 um 200 Rthlr. erkauft
Weitere Besitzer?
  1. Ernst Decke am 7. Juli 1830 um 300 Rthlr. erkauft.

Nr. 3 Eine Drescherstelle / Freistelle

  1. Gottfried Schmalisch kauft sie am 24. Juni 1770 laut Kaufbrief vor 10 Thrl. 
  2. Christian Hentschel von Gottfried Schmalisch an Georgi 1780 vor 10 Thlr. erkauft
  3. Christian Hentschel Besitzer im Urbarium vom 1.3.1787
  4. Carl Fels hat diese Stelle als Freistelle vom Dominio den 13. Mai 1804 um 170 Thlr. gekauft

Nr. 4 Eine Drescherstelle

  1. Erkauft von Christof Kusche durch Kaufbrief von der Herrschaft 1753 vor 10 Thlr.
  2. Urbarium vom 1.3.1787: Christof Kusch, Dreschgärtner

Nr. 5 Ein Angerhäusel

  1. Ein Angerhäusel nebst Wiesenfleck, Michael Schmalisch
  2. Urbarium von 1787: Hans Schamlisch
  3. Kauf Hans Schmalisch am 19.11.1793 um 12 Rthlr.
    Anmerkung: 'Das ehemalige Schulhaus'
  4. Friedrich Martin Schmalisch 1817 von den Eltern geerbt
  5. Johann Gottfried Simmeck am 30.05.1822 um 160 Thlr. erkauft.

Nr. 6 Drescherstelle

  1. Gottfried Schmalisch von der Herrschaft laut Kaufbrief vom 30. Nov. 1767 vor 10 Thlr.
  2. Friedrich Schmalisch jun. von der Herrschaft an Georgi 1776 um 10 Thlr.
  3. Urbarium von 1787: Friedrich Schmalisch, Dreschgärtner

Nr. 7 Freigartenstelle

08.09.1730 Georg Schmolsch (vermutlich Schmalsch)
Bittschrift
Hochgeborene Gräfin und Frau, gnädigst und hochgebietende Gräfin und Frau, Euer hochgräflicher Exzellenz erkühne mich untertänigst demütigst vorzutragen, welcher Gestalt ich entschlossen, meines veralteten Vaters kaufweise an sich gebrachte Freigartenstelle, welche ganz baufällig und von mir gebaut werden muss, anzutreten und mich zu verheiraten. Nun denn solcher Garten laut in Händen habenden Kaufbriefes und darüber erteilter Konfirmation von der damals gewesenen Herrschaft cumtit von Kotolinsky meinen Voraltern diese Stelle ganz frei und eigentümlich überlassen, doch dergestalt, dase solche Stelle jährlich der Herrschaft einen Thlr., ein paar Hühner und zwei Mandeln Eier zinsen, drei Tage hauen und 6 Tage Heu machen sollen, sonst aber von allen Diensten befreit. Diese meine Vorfahren haben solche Stelle viele und lange Jahre mit solcher Freiheit ruhig besessen und genutzet und in solange bis der damals cumtit weiland Herr Graf von Kospath hochseligen Andenkens das Gut Briesa an sich gekaufet da unter den grossen Bauten meinem Vater nebst noch einem anderen Gärtner in Briese die Zimmerarbeit täglich bei freier Kost und zwei Silbergroschen aufgebürdet wurden da wider sich mein Vater, um nicht in Ungnade zu fallen, nicht hat widersetzen wollen, sondern solche Tagarbeit beständig mit untertänigem Gehorsam bisher verrichtet, dadurch ist dieser Garten robotsam geworden und das jetzog zu einem grossen Nachteile gereichen will. Denn Herr Inspektor Kräusel will diese Beschwerde, nunmehro, da ich diese Stelle antreten soll, nicht wegnehmen, sondern noch vielmehr mit grosseren oneribus und Beschwerden und zwar auf der gleichem Art, wie die Groscher, welche Aecker und Wiesen und Zugvieh und anderen Genuss, welche sie unter der gnädigsten Herrschaft geniessen, belegen. Also gelanget demnach an Eure Hochgräfliche Exzellenz meine untertänigstes Ansuchen, demütig und fussfällig bittend, Eure Hoch- gräfliche Exzellenz wolle mir die hohe Gnade anzeigen, und mir diese meinen Vätern und mir zukommende Stelle mit vorheriger Freiheit zu begnadigen, und mich solche unter den Beschwerden, Nutzungen und Ehrungen ruhig genissen lassen oder aber, wenn ich in meiner Bitte unglücklich sein sollte, mit leichteren Beschwerden, mit welchen mich der Herr Inspektor gleich einer Groscherstelle belegen will zu begnadigen und bei meinem vorgenommenen Ehestand und Hochzeit auch nötigem Bauwesen mit etwas selbstbeliebigen zur Hilfe zu kommen. Der grosse Gott wird sotane an mir erwiesene Gnade mit vielfältigem Segen vergelten, ich aber werde täglich zu Gott beten, dass er dieselben bei guter Gesundheit, langem Leben und selbsterwähltem Wohlsein erhalten wolle.
Der ich ersterbe
Euer Hochgräfliche Exzellenz untertäniger treu und ge
horsamster Knecht                        George Schmolsch
Antwortschreiben
 Bittsteller soll aus Gnaden und in Ansehung, dass dessen zu übernehmende Stelle ehemalen frei gewesen,
  1. die Roboten oder Hofearbeit auf Weiberarbeit gesetzet bleiben, dergestalt, das solche, wenn Weiberarbeit von Nöten, um den gewöhnlichen Lohn der anderen Groscher solche zu tun schuldig sein sollen, und hinkünftig zu keiner Mannesarbeit angestrengt werden soll.
  2. Zum Bau sollen ihm zwei Balken und ein (...) Riegelholz gnädiglich geschenkt sein und
  3. zur Hochzeit sollen, weil beide lange auf dem Hofe gedienet, ein Achtel Bier verabfolget werden.
 Gross-Peterwitz, den 8. September 1730 gez. Gräfin Maltzahn, geb. Gräfin Erbach
  1. Gottfried Schulz durch Kaufbrief von seinem Schwiegervater George Schmolsch am 28. April 1766 vor 20 Rthlr.
 Kaufbrief
 Im Namen der Heiligen DreifaItigkeit ist heute unten gesetztem dato ein unwiederruflicher Kauf und Verkauf bei dem Hochgräfl. Amte abgeredet und beschlossen worden. Und zwar:
Es verkaufe George Schmo(a)lsch seine Freistelle mit allen Nutzungen und Beschwerden, Gebäuden, Aeckern, Wiesen, Rechten und Gerechtigkeiten, so wie er solche selbsten besessen und genutzet, nichts davon ausgenommen, an seinen Schwiegersohn 
G o t t f r i e d   S c h u l z    vor und um eine Kaufsumme von 20 Tlr., welche obigem Käufer von dem Verkäufer zu dem sehr baufälligem und fast daniederliegenden Gebäude völlig überlassen werden mit der Versicherung, dass Verkäufer niemalen, nochseine Erben an bemeldten Käufer eine Forderung machen wollte nach würde, weil solches ohnedem nicht auf den 4. Teil das Baues hinlangt,
An Beilass verbleibet: 1 Pferd, 1 Ochse, 1 Puchewagen, 1 Pflug, 1 Ruhrhaken, 1 Paar Eggen, 3 Ketten, 1 Rebelade, 1 Säge, 2 Axtel, 1 kupferner Ofenkessel, 1 Grabscheit, Sensen, Heu-, Streu- und Mistgabeln
und alles, was zur Wirtschaft gehöret, so hier noch nicht benennet worden, nebst Tischen, Bänken, und zwar, dass Käufer vor den sämtl. Beilass. also Pferd und Ochse und sämtl.Wirtschaftsgeräte in Ansehung des abzureichenden Atuszuges 15 Tlr. an Verkäufer zahlet, jedoch nicht eher, als dieser es brauchet, nach seinem und seines Weibes Tode fällt solches an sämtl. Erben in gleicher Teilung.
Vor Weihnachten bewirtschaften sie die Stelle zusammen bis Johanne 1766 und gibt der Schwiegervater seinem Schwiegersohn das Essen. Verkäufer aber säet über Winter und Sommer ein und erntet künftig jeder die Hälfte, dann hat Käufer die Stelle allein. Bis Georgi 1766 werden auch die Zinsen und andere Schuldigkeiten von dem Verkäufer besorget.
Zum Auszug dinget er vor sich und sein Weib lebenslang freie Herberge, jährl. 2 Scheffel Korn, 2 Scheffel Gerste, 2 Metzen Hirse aus. Doch gehet solcher Auszug, da er mit ihm zur Hälfte erntet erst von Georgi 1767 an und weil er auch der ältesten Tochter Elisabeth noch ein Kuhkalb zu erziehn schuldig ist, so behält sich Verkäufer vor, bei Käufers freiem Futter das Kalb selbst zu ziehen.
 Das Laudemium, Amts- und Gerichtssporteln tragen beide Teile zusammen. Die Ackerstücke sind befindlich: ein Stück Acker und Wiese bei dem Paschäke Teich, am Kretschamteichel und ein Fleckel am Oelsnischen Wege am Pascheketeich.
 Käufer und künftiger Besitzer hat an die Gnädige Herrschaft jährlichen Erbzins von 2 FIoren 13 Silbergr. 12 Heller zu entrichten muss, so oft es erforderlich wird, die Weiberarbeit gleich den Groschern und Gärtnern bei aller Arbeit um den Lohn, wie es die Gärtner und Groscher empfangen, tun. Er spinnet der Herrschaft 1 Stücklein Garn umsonst. Es wird ihm erlaubet, zwei. Stück Zugvieh des Tages unter das Herrschaftl. Zugvieh zu treiben, dafür fährt er jährl. 2 Fuhren mit Fischen nach Bres- lau umsonst. Das, was die vorigen Besitzer zur Gemeinerbeit beigetragen, wie auch zur Gemeinarbeit schuldig gewesen, hat er gleichfalls ohne allen Widerstand willig zu leisten. Hingegen kann er mit dieser käuflich an sich gebrachten Stelle als sein Eigentum gebahren, solche wiederverkaufen, vertauschen, verpfänden, jedoch, dass es mit herrschaftl. Genehmhaltung geschehe, und das bei jedermaligen Verkaufung das Laudemium mit 10 % das Kaufgeldes muss entrichtet werden.  Nun, was ihn und die Seinigen betrifft, wird er sich christlich, treu untertänig und gehorsam bezeigen. Zu mehrer Gewissheit ist dieser Kauf unter dem Amtssiegel ausgefertigt und von ihrer Exzellenz als Grundherrschaft durch desselben Unterschrift confirmieret und bestätiget worden. Geschehen, Briese, den 
  1. Urbarium von 1787: Gottfried Schulz, Freigärtner
  2. Gottfried Neumann hat diese Freistellea von dem vorigen Besitzer laut Kaufbrief am 19. November 1793 um 70 Rthlr. erkauft.
  3.  Friedrich Kempe hat diese Nahrung laut Kaufbrief vom 28.4.1804 von den Erben des vorstehenden Besitzers erworben.

Nr. 8  Eine Drescherstelle

  1. Gottfried Röder laut Kaufbrief vom 24.6.1777 vor 5 Thlr. 
    1787 wird der gleiche Besitzer erwähnt.

Nr. 9 Eine Drescherstelle

  1. Heinrich Grund durch Kaufbrief von der Herrschaft 1753 vor 10 Thlr.
  2. Urbarium von 1787: Heinrich Grund, Dreschgärtner

Nr. 10 Eine Freyhäuselstelle

  1. Friedrich Dreyocker laut Kaufbrief von der Herrschaft am 30. November 1767 vor 10 Thlr.
  2. Urbarium von 1787: Heinrich Dreiocker, Freigärtner
  3. Friedrich Dreyocker hat diese Stelle laut Kaufbrief vom 19.11.1793 von der Herrschaft um 15 Thlr. erkauft.
  4. Christian Dreyocker laut Kaufbrief vom 16. Oktober 1821 um 15 Thlr. von seinem Vater

Nr. 11 Eine Groscherstelle

  1. Gottfried Schulz laut Kaufbrief von Michael Schmalisch 1759 um 11 Thlr. 18 Sgr. erkauft
  2. Hans Junger von der Herrschaft laut Kaufbrief am 30.11.1767 für 10 Thlr. 
    1787  ist der gleiche Besitzer erwähnt. 
    Dazu siehe auch 32 b. 
    'Die beiden Groscher hingegen, die im Dorfe wohnen, Nr. 11 und Nr. 12 haben ihre Hutung unter dem Herrschaft. Zugvieh.'
  3. Hans Heinrich Junger vom Vater am 1. August 1802 für 24 Thlr. 

Nr. 12 Eine Groscherstelle

  1. Christian Kubicke laut Kaufbrief von seiner Mutter und seinen Geschwistern am 21. April 1766 vor 25 Thlr. 12 Silbergr. und vor das Inventarium 114 Thlr. 11 Sgr. 9 Kreuzer erworben
  2. Urbarium von 1787: Christian Kabicke, Groscher
    siehe auch 11 b
  3. Friedrich Kubicke von seinem Vater am 1. Mai 1798 vor 80 Rthlr.

Nr. 13 Eine Drescherstelle

  1. Heinrich Decke laut Kaufbrief von der Herrschaft 1753 um 10 Thlr.
    Urbarium von 1787: Heinrich Decke

Nr. 14 Eine Drescherstelle

  1. Martin Scholenz laut Kaufbrief von der Herrschaft 1753 um 10 Thlr.
  2. Urbarium von 1787: Gottfried Scholenz 

Nr. 15 Eine Drescherstelle

  1. Heinrich Becke  laut Kaufbrief von seinem Schwiegervater Christof Kubicke 1753 um 10 Thlr. confirmiert den 30.11.1767.
  2. Urbarium von 1787: Heinrich Becke
Nr. 16 - 20 in Niederbriese. Siehe auch dort

Nr. 16 Eine Freistelle in Niederbriese

  1. Gottlieb Kalinke laut Kaufbrief von Mutter und Geschwistern am 21. April 1766 für 48 Thlr.
  2. Gottfried Bernert durch Kaufbrief von den vorigen Erben am 5. April 1773 für 50 Thlr.
  3. Gottfried Bernart, Urbarium von 1787, Freimann
  4. Gottlieb Bernert aus der väterlichen Erbschaft, confirmiert am 1. August 1802 um 80 Thlr.
  5. Johann Friedrich Laske laut Kaufbrief vom 30. Juni 1819 um 257 Rthlr. vom Vorbesitzer
  6. Karl Dittmann laut Kaufbrief vom 24. April 1830 um 200 Rthlr. vom Vorbesitzer

Nr. 17 Eine Drescherstelle / Freistelle nach 1784 in Niederbriese

             Nr. 17 und Nr. 19 sind im Buch nicht klar trennbar. Vermutlich durch den gleichnamigen Besitzer von 1753.
  1. Daniel Jandroschke laut Kaufbrief von der Herrschaft 1753 für 10 Rthlr. confirmiert den 30. November 1767
  2. Diese Stelle ist nach den Akten an die Herrschaft gediehen, von dieser laut Kaufbrief vom 11. Februar 1784 als eine Freystelle um 60 Thlr. an Heinrich Kalinke verkaufet worden.
  3. Urbarium von 1787: Heinrich Kalinke
  4. Gottlieb Kalinke vom Vater laut Kaufbrief, confirmiert den 19.11.1793, um 60 Thlr. erkauft

Nr. 18 Eine Drescherstelle in Niederbriese

  1. Hans Georg Dreyucker laut Kaufbrief von der Herrschaft durch seinen Schwiegervater Hans Güntzel vor 10 Thlr. laut Kaufbrief 1753, confirmiert 30. November 1767
  2. Urbarium von 1787: Hans Georg Dreiocker

Nr. 19 Eine Drescherstelle  siehe auch Nr. 17 in Niederbriese

  1. Daniel Jandrosch jun. durch Kaufbrief von der Herrschaft 1753 durch seinen Schwiegervater Hans Güntzel jun. vor 10 Thlr. 
  2. Urbarium von 1787: Gottfried Schmalisch, Dreschgärtner

Nr. 20 Eine Drescherstelle in Niederbriese

  1. Hans Jandrosch laut Kaufbrief von der Herrschaft 1753 durch seinen Schwiegervater Hans Horn vor 10 Thlr. erkauft. Konfirmiert 30. November 1767
  2. Urbarium von 1787: Hans Jendrosch

Nr. 21 Dreiradenmühle / Nr. 22 Vierradenmühle / Nr. 23 Kupferhammer siehe dort

Nr. 24 Domestikenstelle

  1. Wohnsitz des Försters
  2. Urbarium von 1787: Christian Junger, Förster und Teichwärter
  3. Susanne Laschinski laut Kaufbrief, conf. den 10. Mai 1805 von der Herrschaft um 220 Thlr.
  4. Friedrich Laschinski erbt die Stelle von seiner vorgenannten Ehefrau am 28. März 1808

Nr. 25 Groscherstelle

  1. Hans Georg Klante laut Kaufbrief von der Herrschaft 1753 durch seinen Vater Hans Klante für 11 Thlr. 18 Sgr. 12 Kr. gekauft
  2. Christian Schmalisch kauft die Nahrung von der Witwe Klante an Georgi 1780 um 14 Floren, welches Kaufgeld auf das sehr baufällige Gebäude gerechnet wird und er also nichts darauf zahlet.
  3. Urbarium von 1787: Christian Schmalisch
  4. Johann Schmalisch hat die Stelle laut Kaufbrief vom 30.7.1818 von seinen Miterben um 60 Thlr. gekauft.

Nr. 26 Groscherstelle

  1. Hans Dreyocker kauft diese Stelle durch seinen Vater Michael Dreyocker für 11 Thlr. 18 Sgr. 12 Kr. conf. 30.11.1767
  2. Urbarium von 1787: Hans Dreyocker
  3. Gottfried Schulz kauft die Stelle laut Kaufbrief  vom 19.11.1793 für 25 Thlr.
  4. Christian Scholz kauft laut Kaufvertrag, conf. den 20.8.1812 von seinem Vater für 42 Rthlr.
  5. Martin Petroll laut Kaufbrief vom 1. August 1824 von den Christ. Scholz'schen Erben für 125 Thlr.

Nr. 27 Groscherstelle

  1. Martin Schmalisch tritt die Stelle seines Vaters an und zahlt laut Kaufbrief, conf. den 30. November 1767, 20 Thlr. 10 Sgr.
  2. Urbarium von 1787: Martin Schmalisch
  3. Karl Nauke kauft die Stelle von den Erben des Vorbesitzers laut Kaufbrief vom 5. November 1794 um 20 Rthlr.

Nr. 28 Groscherstelle

  1. Gottfried Schmalisch kauft die Stelle laut Kaufbrief von der Herrschaft 1757 für 10 Thlr. (conf. 30.11.1767)
  2. Urbarium von 1787: Gottfried Bernert  (was hier los ist, kann ich nicht mehr feststellen. Chr. Heilmann 2001)
  3. Christian Schmalisch kauft die Stelle von seinen Miterben laut Kaufbrief, conf.  den 13. Februar 1795 um 54 Rthlr.

Nr. 29 Groscherstelle

  1. Hans Güntzel kauft die Stelle laut Kaufbrief 1760 von der Herrschaft um 9 Rthrl. 12 Sgr.
  2. Gottfried Schmalisch kauft die Stelle laut Kaufbrief an Georgi 1780 vom Vorbesitzer um 10 Thlr.
  3. Urbarium von 1787: Gottfried Schmalisch
  4. Gottfried Laske von den Erben des Vorbesitzers laut Kaufbrief, conf. den 15.11.1795, um 107 Floren 13 Sgr.

Nr. 30 Groscherstelle

  1. George Margane kauft die Stelle laut Kaufbrief, conf. den 12. September 1753, durch seine Mutter vor 51 fl. 4 Sgr. 
im Namen der heiligen Dreifaltigkeit ist zwischen dem Erben nach dem verstorbenen Daniel Röder um die erbliche Groscherstelle an der Zucklauer Grenze gelegen, ein richtiger Verkauf und Kauf abgeredet worden und beschlossen. Es verkaufet die Wittib als leibliche Mutter an den eignen Sohn George Margane die obbenennte erbliche Groscherstelle, wie solche an Wohngebäuden, Stallung, Scheuer, Garten und Acker und Wiesewachs in ihren Grenzen, Zäunen und Rainen gelegen vor ein Pretium von ( --- ) oder 51 Rthlr. 4 Sgr. Käufer ist verbunden, die Mutter zeitlebens zu unterhalten. Vom Kaufgeld bekommt die Mutter ein Drittel und die Schwester, welche an Gottfried Schmalsch verheiratet ist, ein Drittel. Käufer ist schuldig den Groschern gleich, die herrschaftl. Roboten, sowohl mit Vieh als auch mit Handdiensten, letzte gegen gewöhnlichen Lohn, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, zu verrichten.
 Er spinnt aber nur 4 Stück Garn, eines umsonst und drei Stück vor Bezahlung. Er entrichtet vor Grundzins für Gänse, Hühner und Eier gleich anderen Groschern 13 Sgr. 12 Kr. Das Zugvieh hat er im Frauenfelde, Hammer- und Vierradeteiche mit anderen Groschern zu hüten, das andere muss er zum Gemein. Hirten treiben und sein Kontingent an solchen zahlen, die Gräserei in Teichen und frei Aufleseholz gleich anderen Untertanen hat er zu geniessen. Die erkaufte Stelle zu nutzen auf beste er kann, und vermag auch zu verkaufen, vererben und zu vermachen, wie solches das Erb- und Eigentumsrecht erfordert, jedoch mit der Gnädigsten Erbherrschaft Genehmhaltung. So oft die Stelle verkaufet, vererbet und verwechselt wird, wird das gewöhnliche Laudemium, das 10. Teil, an die Gnädigste Erbherrschaft gezahlt. Die Königl. Steuern, wie auch alle gemeinen "onera' gleich anderen Groschern verrichten und tragen, gegen Gott sich fromm verhalten und der gnädigsten Erbherrschaft treu und gehorsam sein, wie einem Untertan oblieget und zukommt, aufzuführen, auf Feuer und Licht vor sich und die Seinigen fleissige Übsicht haben. Dass Käufer und Verkäufer gesichert sein mögen, ist dieses Kaufinstrument von Ihro Exzellenz der Gnädigsten Frau Gräfin als Erbherrschaft eigenhändig unterschrieben und zu mehrer Bekräftigung gesiegelt. Alles treulich gegeben,
 Schloss Briese den 12. September 1753
  1. Urbarium von 1787: Heinrich Margane Groscher
  2. Christian Margane von seinem Vater laut Kaufbrief, conf. den 13. Februar 1795 für 52 Fl und das Vieh nebst Wirtschaftsinventarium für 70 Rthlr. 5 Sgr.
  3.  Johann Heinrich Margane laut Kaufbrief, conf. den 15. Dez. 1827 aus dem Erbe des Vaters für 100 Rthlr.

Nr. 31 Der Hammer-Kretscham siehe dort

Nr 32 Groscherstelle / Freistelle

  1. Gottfried Reder kauft die Stelle laut Kaufbrief von der Herrschaft 1753 um 10 Rthrl.
  2. Urbarium von 1787 George Günzel (Freigärtner ?)
    Die sechs Groscher, die bei Vierraden und bei Hammer wohnen, haben neben dem Herrschaftl. Förster, dem Walker, dem Hammer-Kretschmar und den Freimann Günzel Hutung im Vierraden-, Hammer-, Frauen- und Feldteich, doch nur, wenn sie bewässert sein und sie dürfen dem Rohr im Teich keinen Schaden tun. Es kann aber die Herrschaft in dem Frauen- und Feldteich ihre Pferde mittreiben (SH 162)
  3. Gottfried Marschlig laut Kaufbrief, conf. den 19. Oktober 1793 vom Vorbesitzer um 80 Rthlr., ist heruntergekommen und die Stelle vermietet worden.

Nr. 33 Drescherstelle

  1. Hans Schwarz hat diese Stelle laut Kaufbrief 1753, conf. den 30. November 1767 von der Herrschaft um 10 Rthlr. erkauft.
  2. Urbarium von 1787: Hans Günzel, Dreschgärtner

Nr. 34 Drescherstelle 

  1. Friedrich Becker kaufte diese Stelle von der Herrschaft laut Kaufbrief, conf. den 30. November 1767 um 10 Rthlr.
  2. Hans Grund laut Kaufbrief von der Herrschaft, conf. den 24. Juni 1772, weil die Herrschaft genaut

Nr. 35 Drescherstelle wird zur Freistelle

  1. George Schamlisch kaufte diese Stelle laut Kaufbrief, conf. den 14. Juni 1747 von Ihro Exzellenz, der Frau Gräfin, um 50 Thlr. 

Vermutlicher Kaufvertrag zu 35a

 Im Namen der allerheiligsten Dreifaligkeit ist heute unter gesetzten dato ein unwiderruflicher Kauf und Verkauf bei dem hochgräflichen Amte abgeredet und beschlossen worden, und zwar:
 Es verkaufen Ihro Exzellenz als Grundherrschaft die in Briese befindliche und gewesene Dreschgärtnerstelle mit einem daneben gelegenen Garten und dazu bisher gehörigen Wiesen, Gebäude, Rechte und Gerechtigkeiten, noch mit einem auf dem Nieder- Brieser Felde darzu gegebenen Fleckel Acker, so auf einen Scheffel Aussaat geschätzet wird, an den George Schmalsch, dermalen Dreschgärtner auf gedachter Stelle, vor und um 50 Thaler schlesisch, jeder à 24 Silbergroschen und ein Silbergroschen zu 18 Kreuzer gerechnet, welche Käufer auch sogleich bar erleget hat. Käufer übernimmt und tritt diese Stelle termino Johannes 1747 an, in denen Umständen laut geschehenen Kaufes und hat er und künftige Besitzer an die Gnädigste Grundherrschaft jährlich einen Erbzins von fünf Floren, 13 Sgr. 12 Kr. zu entrichten. Er muss ein halbes Jahr mit einer Person zu Hofe gehen, zu aller Arbeit vor den Lohn, wie ihn Gärtner empfangen. Er spinnet der Herrschaft acht Stücke wergen Garn, 7 Stück vor den Lohn à 2 Sgr. und 1 Stück umsonst. Wird ihm erlaubet 2 Stücke Zugvieh unter das herrschaftliche zu treiben, so er davor jährlich 2 Fuhren Fische nach Breslau umsonst zu tun schuldig ist. Das, was er jetzt zum Gemeinbeitrag ist schuldig gewesen, gleichfalls zu leisten und auch zu aller Gemeinarbeit hat er sich nicht auszuschliessen, sondern ohne allen Widerstand willig zu tun.
Hingegen kann er mit dieser käuflich an sich gebrachten Stelle und Zugehör als ein Erb-Eigentum gebaren, solche wieder verkaufen, vertauschen, verpfänden, jedoch so, dass es mit herrschaftlicher Genehmbaltung geschehe, und dass bei jedermaligen das Laudemium mit 10 % der Kaufsumme muss entrichtet werden. Nun was ihn die Seinigen betrifft, wird er sich christlich, treu, untertänig und gehorsam bezeigen. Zu mehrerer Gewissheit ist dieser Kauf unter dem Antssiegel ausgefertigt und von Ihro Exzellenz als Grundherrschaft durch dero Unterschrift confirmiert und bestätigt worden. Geschehen in Briese, den 14. Juni 1747
 
  1. Martin Schmalisch durch Kauf vom Vorbesitzer, conf. den 8. Juni 1768 für 80 Rthlr. 

Kaufvertrag zu 35 b

Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, ist heute, unten gesetzten dato ein unwiderruflicher Kauf und Verkauf an ordentlicher Gerichtsstelle abgeredet und beschlossen worden.
Es verkaufet George Schmalsch seine Freigärtnerstelle mit allen Nutzungen und Beschwerden, Gebäuden, Gärten, Aeckern, Wiesen, Recht und Gerechtigkeiten nebst seinem aparte daneben gelegenen Garten, wie er solche bisher selbst besessen, genutzet, nichts davon ausgenommen an den Freimann Martin Schmalsch zu Briese vor und um eine Kaufsumme von 80 Tlr. Preuss.courant, jeden zu 24 Silbergr. gerechnet, zum Angelde erleget Käufer beim Antritt der Stelle termin. Georgi 1768 zwanzig Tlr. und dann jährl. termin. Georgi 5 Tlr. bis zur völligen Bezahlung bemeldeter Kaufsumme.
An Beilass bleibt bei der Stelle 1 Pflug mit Zubehör, 1 Ruhrhake und zwei Eggen mit eisernen Zinken.
Zum Auszuge dinget sich Verkäufer vor sich und sein Weib zeitlebens freie Herberge, ferner auf 10 Jahre von Georgi 1768 an gerechnet jährlich einen Scheffel Korn, ein Viertel Gerste und ein Viertel Hirse, an Obstbäumen hinter dem Hause zwei Zeilen, wenn eines von den Auszüglern mit Tode abgehen sollte, so bleibt eine Zeile weg, weiter jährlich 12 Quart Butter, so aber ein Teil abstirbt, so fallen jährlich 4 Quart ab und so wird es gehalten bis die benannten 10 Jahre um sein, als dann fället ausser der freien Wohnung der Auszug völlig weg, falls sie sich miteinander wegen der Wohnung nicht vortragen sollten, so zahlet Besitzer an Verkäufer auf eine an anderen Orten zu mietende Wohnung jährlich ein Floren. Das Laudemium Amts- und Gerichtssporteln träget Käufer ganz allein.
 Die Ackerstücke befinden sich, 1 Stückel Acker am sogenannten alten Rossgarten, hinterm kleinen Dammnigteichel von ungefähr ein Scheffe! Aussaat, wobei vorhero ein Fleckel herrschaftlicher Mietsacker befindlich ist.
 Käufer zinset und geht zu Hofe wie der vorherige Besitzer.
Dagegen hat er mit dieser käuflich an sich gebrachten Stelle als mit einem Eigentum zu gewahren, solche wieder zu verkaufen. vertauschen, jedoch allemal mit herrschaftlicher Genehmhabung, und dass bei jedesmaliger Veräusserung das Zehn- tel als Laudemium entrichtet werden muss. Nun, was ihn und die Seinigen betrifft, wird er sich christlich, treu und gehorsam bezeigen. Zu mehrer Gewissheit ist dieser Kauf unter dem Amtssiegel ausgefertigt, und von mir als Grundherrschaft durch meine Unterschrift konfirmieret worden. So geschehen Halbau, den 8. Juni 1768
  1.  Urbarium von 1787: Martin Schmalisch, Freigärtner
  2. Gottlieb Schmalisch durch Kaufbrief, conf. den 19.Nov. 1793 von vorstehendem Besitzer für 80 Thlr.
  3.  Gottlieb Schmalisch vom Vater, conf. 30. Juli 1818 um 64 Rthl.

Nr. 36 Groscherstelle

  1. Christof Hentschel kauft diese Stelle laut Kaufbrief  von der Herrschaft 1753 vor 10 Thlr., hat bezahlet  von 1753-1758 sechs Thlr., 
  2. Der Sohn Christian Hentschel tritt nach das Vaters Ableben die Stelle an und zahlt noch 4 Rthlr.
  3. Gottfried Becke kauft diese Stelle laut Kaufbrief,  conf. den 30. Nov. 1767, von der Herrschaft für 10 Thlr.
  4. Urbarium von 1787: Gottfried Becke, Dreschgärtner

Nr. 37 Freistelle

  1. Martin Bergner hat die Stelle laut Kaufbrief, conf. den 30. Nov. 1767, von der Herrschaft um 10 Thlr. erkauft.
  2. Urbarium von 1787: Martin Bergner, Freigärtner
  3. Der Sohn Martin Bergner vom Vater am 19. April 1793 um  30 Thlr.

 Nr. 38 Dreschstelle

  1. Gottfried Scheffler erkauft die Stelle durch seinen Schwiegervater Hans Scholenz für 10 Thlr. laut Kaufbrief, conf. den 30. Nov. 1767 von der Herrschaft
  2. Urbarium von 1787: Gottfried Scheffler, Dreschgärtner 

 Nr. 39   Eine Drescherstelle

  1. Christian Horn erkauft die Stelle laut Kaufbrief 1765, conf. den 30. Nov. 1767, für 10 Thlr. von der Herrschaft
  2. Friedrich Schmalisch laut Kaufbrief 1774, conf. den 24.6.1774 für 5 Thlr. von der Herrschaft.
  3. Urbarium von 1787; Friedrich Schmalisch, Dreschgärtner 

 Nr.  40 Drescherstelle

  1. Christian Meinert erkauft die Stelle laut Kaufbrief 1758, conf. den 30. Nov. 1767um 10  Rthlr. von der Herrschaft
  2. Urbarium von 1787: Christian Meinert, Dreschgärtner

Nr. 41  Schule 

Nr. 42  Schmiede

  1. George Werner erkauft die Stelle laut Kaufbrief, conf. am 17. Juni 1755 von Ihro Exzellenz um 100 Floren.
Kaufbrief
Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit ist heute unten gesetzten dato mit dem George Werner, bisherigen Schmied in Manckwitz (?) folgender Kauf um die Briesiger Schmiede getroffen worden.
Es verkaufet Titl. Ihro Exzellenz, die Gnädigste Frau Gräfin als Grundherrschaft die Schmiede, wie solche an ihren Gebäuden befindlichen und was daran erdniet und nagelfest ist, mit Garten und Wiesen, nebst 1 Stück Acker, die Ecke am Feldteich bis zur (...) zwischen Ober- und Niederbriese, wie solche in ihren Zäunen und Grenzen gelegen an obgedachten Meister Schmied vor 100 Floren, den Floren um 20 Sgr., gerechnet, zu erb und eigen, dergestalt, dass er mit solcher zu schalten und walten, auch diesselbe mit Vorwissen und Genehmhaltung der Gnädigsten Herrschaft wiederum zu verkaufen, zu vererben und zu vermachen freie Macht habe, davor zahlet zum Angelde er 50 Floren, die Hälfte des Kaufpretio binnen zwei Monaten, die ander Hälfte terminweis jährlich 8 Floren bis zur völligen Zahlung.
Die Herrschaftl. Arbeit muss, und verpflichtet er sich, ungesäumt, vor das gewöhnliche Lohn, wozu eine aparte spezifikation geschrieben, zu verfertigen, uach was darinnen nicht benamet vor billigen Preis zu machen, jedoch werden ihm die Kohlen aus hiesigem Wald von den Groschern angefuhret. Vor die Pflugarbeit bekommt er jährlich 18 Scheffel Korn, Kuchelspeise (für die Küche) als Weizen, Gerste, Erbsen, Hirse und Heidekorn, von jeder Sorte 3 Viertel, 3 Beete Leinsamen, 3 Beete Rüben zum Säen, auch 2 Beete im Teiche mit Kraut zu bepflanzen, von Wartung der Kirchenuhr jährlich 2 Scheffel Korn, auch von Besorgung der Feuerspritze, wenn er solche versteht, 1 Scheffel Korn. Die Gräserei, Holz und Hutung hat er gleich anderen Untertanen zu geniessen, wie auch die Fundation gleich den Kretschmern jährlich zu erhalten, hingegen gibet er Grundzins 1 Thlr., schlesisch, entrichtet die Königl. Abgaben, wie solche ausgeschrieben werden, mit der Gemeine hat er das 'Schicken" ? vom Vieh und Gemeinarbeiten abzutragen. Sonsten ist er aber aller Herrschaft. Arbeit frei. So oft aber die Schmiede verkaufet oder sonst der Besitzer geändert wird, ist das im Land gewähnliche Laudemium mit dem 10. Teil zu entrichten. Wie nun Käufer diesem allem nachzukommen versprochen, dabei auf Feuer und Licht für sich und die Seinigen, womit ein Unglück geschehen möge, so als einem sorgfältigen und treuen Wirte obliegt, Obsicht zu haben und sich sonst, wie es einem treuen Untertan zukommt, sich christlich und gehorsam samt den Seinigen zu verhalten, also ist auch über diesen Kauf ein richtiges Instrument verfertigt und in dem Brieser Protocoll eingetragen, wie auch von Ihro Exzellenz, der Gnädigsten Frau Gräfin zu mehrerer Bekräftigung von hochselbiger eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden, so geschehen
Schloss Briese, den 17. Juni 1755
Bei geschlossenem Kaufkontrakt ist dem Schmied George Werner versprochen worden, die Schmiede oder Pinke von neuem mit Schindeln zu decken, auf den Herbst aus den hiesigen Teichen 6 Mandeln Schoben. Zu Reparierung des Daches auf dem Wohngebäude oder (....) sollte er 4 Kiefern zu Schwellen, welche ihm auch zugefuhret werden, 15 Stammbalken und Riegelholz, wie auch 8 Paar Spann(?)hölzer, wie nicht weniger zu Unterhaltung des Zaunes jährlich 8 Lattenspangen, erhalten. 
Briese, 17. Juni 1755
  1. Johann Jakob Schneider durch Kauf vom Vorbesitzer am 31. Aug. 1778, conf. den 1. Febr. 1779 um 80 Thlr. 64 Sgr.
  2. Hans Menzel laut Kaufbrief am 18. Juni 1780, conf. den 14. September 1780 vom Vorbesitzer um 80 Thlr. Besage eines auf seinem Kaufbrief bestehenden Vermerkes vom 23. April 1785 hat er vom Dominio 24 Beete bei den Klante Sträuchern erhalten.
Urbarium von 1787: Hans Menzel, Schmied
Der Schmied Nr. 42, welcher 5 Stösse kiefern Holz jährlich, den Stoss für 2 Rthlr., die er sich aber schlagen lassen muss, zu Kohle, so lange zu fordern hat, als er für den im Urbari aufgeführten Gedingezettel arbeitet. Ausserdem hat er noch jährlich 8 Stämme Latten zu fordern, weil er den Zaun auf der Gasse zum Herrschaftl. Feld im Stand halten muss (s. auch Nr 43) (SH 163)
  1. Johann Friedrich Menzel laut Kaufbrief, conf. den 4. Mai 1812 aus dem Erbe seines Vaters für 240 Thlr.
  2. Carl Friedrich Mücke laut Kaufbrief, conf. den 28. August 1817 vom Vorbesitzer um 450 Rthlr.

Nr. 43 Drescherstelle

  1. Mietweise laut Kaufbrief 1773 um 5 Thlr. (wer ?)
  2. Urbarium von 1787: Friedrich Petzold
    Der Gärtner Petzold, Nr. 43, erhält ebenfalls jährlich 8 Stämme Latten, weil er die andere Seite dieses Zaunes im Stande halten muss  (SH 163). Siehe auch Nr. 42

Nr. 44 Drescherstelle

  1. Wurde durch Christian Schmalisch laut Kaufbrief 1755, conf. den 30. November 1767 von der Herrschaft um 10 Thlr. erkauft.
  2. Durch Christian Dreyucker laut Kaufbrief zu Georgi 1780, vom Vorbesitzer für 10 Thlr.
  3. Urbarium von 1787: Christian Dreiocker, Dreschgärtner

Nr. 45 Freistelle

  1. Wurde von Martin Schmalisch laut Kaufbrief vom 10. Mai 1758 von der Herrschaft für 40 Floren gekauft.
Kaufvertrag
Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit ist heut unten gesetzten dato ein unwiderruflicher Kauf und Verkauf bei dem Hochgräflichen Amte abgeredet und beschlossen worden, und zwar:
Es verkaufen Titl. Ihro Exzellenz als Erbherrschaft zu Briese die Freistelle, welche zwischen Christof und Christian Schmalsch befindlich, mit der dazu gehörigen Wohnung, Scheuer und Stallung, nicht weniger auch dem dabei seienden Garten, und einem an die Brieser Schmiede anstossenden Wiesefleckel bis zum Graben, an den Untertan und Schneider Martin Schmalsch, vor und um 40 Floren, jeden à 20 Sgr. gerechnet, zahlet gleich zum Angelde in Brieser Renten 20 Floren, die übrigen 20 Fl. aber terminweise jährlich termin Georgi 5 Fl. bis zur völligen Bezahlung mehrbemeldter 20 Fl. Er zinset jährlich an Georgi von dieser Freistelle inclusive Hühner und Eier, 7 Thlr. gehet zu Hofe alle Jahre 40 Tage vor den Lohn gleich den übrigen Freileuten. Er spinnet 4 Stück Garn, 1 wegen des Stammochsens umsonst, die übrigen 3 aber vor den Lohn à 2 Sgr. Der übrige Dünger wird ihm auf eigenen Genuss auf Herrschaftl. Acker gefuhret, er hat die Graserei, Aufleseholz und Hutung, gleich denen anderen Untertanen zu geniessen, auch bei der Gemeinde zu heben und zu legen. Sonsten hat er mit dieser Stelle als mit seinem Eigentum zu gebaren, solche wieder zu verkaufen und zu nutzen, wie es ihm nützlich dünket, jedoch mit allmächtiger Genehmhabung der Gnädigsten Herrschaft und so oft solche verkauft und in andere Hände gelassen wird, muss das Zehntel vom Kaufgelde als Laudemium entrichtet werden. Urkundlich und zu mehrerer Gewissheit ist dieser Kauf unter dem Amtssiegel angefertigt und von dero Exzellenz als Erbherrschaft durch dero Unterschrift confirmieret und bestätigt worden. Geschehen
Halbau, den 10. Mai 1758
  1. von Gottfried Kegel laut Kaufbrief vom Vorbesitzer am 26. Januar 1775 für 10 Rthlr., welche der Herrschaft angewiesen wurden als Abschlag für Martin Schmalisch Schulden
  2. Durch Heinrich Müller vom Vorbesitzer laut Kaufbrief am 19. Februar 1779 für 40 Thlr.
  3. Urbarium von 1787: Heinrich Hiller, Freigärtner
  4. Durch Christian Hillmann von der Witwe des Vorbesitzers, die er geheiratet hatte, geerbt
  5. Durch Carl Müller laut Kaufbrief vom 20. September 1830 um 65 Rthrl. vom Vorbesitzer erkauft.

Nr. 46 Drescherstelle wird zur Freistelle

  1. Christof Kusche hat diese Stelle laut Kaufbrief 1760, conf. den 30. Nov. 1767 von der Herrschaft um 10 Thlr. erkauft.
  2. Gottlieb Wuttke laut Kaufbrief 1774, conf. den 24. Juni 1774 um 10 Thlr. von der Herrschaft
    Urbarium von 1787: Gottlieb Wuttke, Dreschgärtner
  3. Karl Reder übernahm die Stelle als Freistelle laut Kaufbrief am 30. Juli 1787 von der Herrschaft um 150 Thlr.

Nr. 47 Domestikenhaus / später anscheinend Freistelle 

  1. Ehemals des Schlossverwalters
  2. Urbarium von 1787: Gottlieb Decke, Freisteller
  3. George Dickert kauft laut Kaufbrief vom 12. August 1794 um 20 Rhtlr.
  4. Gottlieb Gruhn laut Kaufbrief vom Vorbesitzer am 10. Mai 1803 für 56 Rthlr.

Nr. 48 Laufauskretscham  siehe dort

Nr. 49 Angerhäusel

  1. Wurde von Christian Schmalisch laut Kaufbrief, conf. den 20. Juni 1816 erworben (auf einem vom Dominio überlassenen Ackerfleck erbaut). 
 

© GCA Christian Heilmann     Kontakt:  Heilmann  AT GCA.CH  / Letzte Änderung: 07.01.2008